Direkt zum Inhalt

Der Schimmelkrieg in der Holledau

(Spielfilm/Hauptfilm)

  • Literaturverfilmung aus dem Jahre 1937
  • Deutsche Erstaufführung: 26.11.1937
  • Länge: 2335m 86min
  • Land: Deutschland
  • Regie: Alois Johannes Lippl
  • Drehbuch: Alois Johannes Lippl
  • Autor: Alois Johannes Lippl
  • Kamera: Willy Winterstein
  • Musik: Karl List
  • Ton: Werner Pohl
  • Bauten: Otto Moldenhauer, Paul Markwitz
  • Kurzinhalt:
    Schon seit Jahrzehnten sind die beiden Dörfer Haselbach und Banzing miteinander verfeindet. Auslöser der Fehde war einst ein Pferdediebstahl, bei dem beide Dörfer unter Verdacht standen und sich unentwegt gegenseitig der Tat beschuldigten. Nun aber soll der Tag der Versöhnung kommen. Im Wirtshaus von Haselbachs Bürgermeister Blasl treffen die Dorfältesten der verfeindeten Gemeinden zusammen um zu ...
    mehr
    Schon seit Jahrzehnten sind die beiden Dörfer Haselbach und Banzing miteinander verfeindet. Auslöser der Fehde war einst ein Pferdediebstahl, bei dem beide Dörfer unter Verdacht standen und sich unentwegt gegenseitig der Tat beschuldigten. Nun aber soll der Tag der Versöhnung kommen. Im Wirtshaus von Haselbachs Bürgermeister Blasl treffen die Dorfältesten der verfeindeten Gemeinden zusammen um zu beraten, wie man zu einer Einigung kommen und den lästigen Streit endlich beilegen könnte. Schließlich einigt man sich darauf, dass als Symbol der neuen Freundschaft Anna, Bürgermeister Blasls Tochter, und Thomas, der Sohn des Banzinger Bürgermeisters Ziechnaus, heiraten sollen. Davon sind die zwei jungen Leute allerdings gar nicht begeistert, denn sie sind beide schon verliebt, nur nicht ineinander. Als wären die Querelen mit dem widerspenstigen Pärchen nicht schon genug Aufregung, erscheint plötzlich noch der Landstreicher Toni auf der Bildfläche. Ihm wurde damals der Pferdediebstahl in die Schuhe geschoben, doch der wahre Schuldige, das ahnt Toni, sitzt ganz woanders, womöglich sogar auf einem mächtigen Posten...
    weniger
  • Produktion: Euphono-Film GmbH
  • FSK-Freigabe: freigegeben ab 12(zwölf)Jahren