Karl Ritters Spielfilm aus dem Jahr 1937 ist ein Zeugnis der Kriegspropaganda des Dritten Reichs.
Im Frühjahr 1918 versuchen die Deutschen mit einer Offensive die im Stellungskrieg erstarrte Westfront aufzubrechen. „Unternehmen Michael“ soll die Stellung bei Beaurevoir unter allen Umständen halten und dem fast verlorenen Krieg doch noch zur Wende verhelfen. Das Bataillon wird schnell von englischen Truppen eingekreist. Als der Bataillonskommandant schwer verwundet wird, schickt der kommandierende General Major Zur Linden an die Front. Um aus der aussichtslosen Situation doch noch siegreich hervorzugehen, sieht dieser nur eine Möglichkeit: Per Brieftaube bittet Zur Linden seinen General, ohne Rücksicht auf die eigenen Truppen, schweres Artilleriefeuer auf den Feind zu eröffnen. Beinahe alle deutschen Soldaten kommen dabei um.
UNTERNEHMEN MICHAEL propagiert deutschen Heldenmut selbst im Angesicht des sicheren Todes. Das Wohl aller stand in der NS-Ideologie weit über dem des Einzelnen. Wer sich der tatsächlichen Ereignisse des ersten Weltkriegs nicht bewusst war, konnte am Ende des Films glauben, die Opferbereitschaft Zur Lindens hätte doch noch für den Sieg Deutschlands gesorgt. Der Film verherrlicht sinnloses heroisches Sterben und betont dabei, dass die Last der Verantwortung, die die Befehlshabenden zu tragen hätten, mehr wiege als die Leiden der einfachen Soldaten.
Karl Ritter gilt neben Hans Steinhoff und Veit Harlan als einer der wichtigsten Filmemacher des Dritten Reichs. Der ehemalige Offizier kam 1925 zum Film.
Von den Alliierten wurde der Film 1945 als Verbotsfilm klassifiziert. Seit 1966 befinden sich die ehemaligen Verbotsfilme im Bestand der Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung und werden unter Vorbehalt in öffentlichen Aufführungen zugänglich gemacht.
Darunter fallen die Propagandafilme aus der Zeit des Nationalsozialismus, deren Inhalt kriegsverherrlichend, rassistisch, antisemitisch und/oder volksverhetzend ist und deshalb auf Beschluss des Stiftungs-Kuratoriums nicht für den allgemeinen Vertrieb freigegeben werden.
Diese Vorbehaltsfilme stehen jederzeit in den Räumen der Stiftung selbst für schulische, wissenschaftliche und dokumentarische Zwecke zur Sichtung zur Verfügung. Die vielfältigen und jederzeit möglichen bundesweiten öffentlichen Aufführungen in Kinos, Universitäten, Schulen etc. sind eingebunden in einen einführenden Vortrag und eine anschließende Diskussion.
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