Der Spielfilm TOGGER aus dem Jahr 1937 ist ein nationalsozialistischer Propagandafilm von Jürgen von Alten.
Der Film beginnt während den Wahlen kurz vor der Machtergreifung Hitlers 1932 und porträtiert Togger, den Chefredakteur einer Zeitung namens „Der neue Tag“, der sich mit seinen Leitartikeln als Einziger gegen den wachsenden Einfluss von Auslandskonzernen auf die deutsche Presse wehrt. Auch ...
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Der Spielfilm TOGGER aus dem Jahr 1937 ist ein nationalsozialistischer Propagandafilm von Jürgen von Alten.
Der Film beginnt während den Wahlen kurz vor der Machtergreifung Hitlers 1932 und porträtiert Togger, den Chefredakteur einer Zeitung namens „Der neue Tag“, der sich mit seinen Leitartikeln als Einziger gegen den wachsenden Einfluss von Auslandskonzernen auf die deutsche Presse wehrt. Auch „Der neue Tag“ soll von einem ausländischen Trust, dem Reuler-Konzern, übernommen werden, welcher mit allen Mitteln versucht, sich die Tageszeitung anzueignen. Als dies schließlich gelingt, werden Togger und der Besitzer der Zeitung, Professor Breitenbach, entlassen. Währenddessen hat die Tochter Breitenbachs den Journalisten Peter Geiss kennengelernt, der durch eine Artikelreihe die Machenschaften des Industriekonzerns aufzudecken versucht. Als es keine Hoffnung mehr zu geben scheint, wird die Machtergreifung der Nationalsozialisten als triumphale Rettung der nationalen Wirtschaft inszeniert. Die SA paradiert durch die Straßen, nimmt die Mitglieder des Reuter-Konzerns fest und Togger wird bei seiner Zeitung wieder eingestellt.
TOGGER ist ein Propagandafilm gegen Pressefreiheit und die Überfremdung von Wirtschaft und Pressewesen in der Weimarer Republik. Der Film propagiert unverhüllt und polemisch nationalsozialistische Ideologien und stellt die Machtergreifung Hitlers zynischerweise als eine Befreiung Deutschlands dar, das angeblich Opfer einer internationalen Verschwörung geworden ist.
Von den Alliierten wurde der Film 1945 als Verbotsfilm klassifiziert. Seit 1966 befinden sich die ehemaligen Verbotsfilme im Bestand der Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung und werden unter Vorbehalt in öffentlichen Aufführungen zugänglich gemacht.
Darunter fallen die Propagandafilme aus der Zeit des Nationalsozialismus, deren Inhalt kriegsverherrlichend, rassistisch, antisemitisch und/oder volksverhetzend ist und deshalb auf Beschluss des Stiftungs-Kuratoriums nicht für den allgemeinen Vertrieb freigegeben werden.
Diese Vorbehaltsfilme stehen jederzeit in den Räumen der Stiftung selbst für schulische, wissenschaftliche und dokumentarische Zwecke zur Sichtung zur Verfügung. Die vielfältigen und jederzeit möglichen bundesweiten öffentlichen Aufführungen in Kinos, Universitäten, Schulen etc. sind eingebunden in einen einführenden Vortrag und eine anschließende Diskussion.
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