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Das erste Recht des Kindes

(Spielfilm/Hauptfilm)

  • Drama aus dem Jahre 1932
  • Deutsche Erstaufführung: 20.10.1932
  • Länge: 2138m 79min
  • Land: Deutschland
  • Produzent: Robert Neppach
  • Regie: Fritz Wendhausen
  • Drehbuch: Thea von Harbou
  • Kamera: Franz Planer
  • Musik: Franz Wachsmann (Waxman), Grete Walter
  • Ton: Hans Grimm
  • Bauten: Erwin Scharf
  • Kurzinhalt:
    Lotte Bergmann arbeitet als Stenotypistin für 120 Mark im Monat in einer Rechtsanwaltskanzlei. Von dem wenigen Geld lebt sie zusammen mit ihrer Mutter in einer Wohnung. Als sie feststellt, daß sie von dem Studenten Herbert Böhme schwanger ist, will sie mit ihm reden, doch da er finanzielle Probleme hat, verschweigt sie es. Auch von der konservativen Mutter kann sie kein Verständnis erwarten. Endl ...
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    Lotte Bergmann arbeitet als Stenotypistin für 120 Mark im Monat in einer Rechtsanwaltskanzlei. Von dem wenigen Geld lebt sie zusammen mit ihrer Mutter in einer Wohnung. Als sie feststellt, daß sie von dem Studenten Herbert Böhme schwanger ist, will sie mit ihm reden, doch da er finanzielle Probleme hat, verschweigt sie es. Auch von der konservativen Mutter kann sie kein Verständnis erwarten. Endlich, nach einer Ohnmacht im Büro, erzählt sie Herbert von ihrer Not. Sie ist verzweifelt. Die Frauenärztin lehnt eine Abtreibung ab. Die Geldforderungen bei anderen Ärzten kann sie nicht erfüllen. Die einzige Lösung, die sie noch sieht, ist der Freitod, doch sie kann in letzter Minute noch gerettet werden. Todkrank erlebt sie in ihren Fieberträumen die ausweglose Situation vieler unehelicher Mütter, aber auch wie schön es sein kann, Mutter zu werden. Und sie bekennt sich zu dem Recht eines jeden Kindes, gewollt und geliebt zu werden.
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  • Produktion: Deutsches Lichtspiel-Syndikat AG (D.L.S.)